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VERHALTENSTHERAPIE

Die Verhaltenstherapie nutzt als wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren verschiedene Methoden und Techniken und hat sich in der Behandlung unterschiedlicher psychischer Probleme und Erkrankungen als wirksam erwiesen (z.B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen, Anpassungs- und Belastungsstörungen, Trauma etc...). Neben den klassischen verhaltenstherapeutischen Techniken und kognitiven Behandlungsstrategien werden bei Bedarf achtsamkeitsbasierte, hypnotherapeutische, schematherapeutische, traumatherapeutische (z.B. EMDR) und imaginative Methoden in die therapeutische Arbeit integriert.

Im Vordergrund der psychotherapeutischen Arbeit mit Erwachsenen steht neben einer vertrauensvollen Therapiebeziehung die sorgfältige Erfassung Ihrer aktuellen Problemlage und persönlichen Situation. In der Psychotherapie werden wir uns die Zusammenhänge zwischen Ihrem Denken, Fühlen, Erleben und Verhalten gemeinsam anschauen und ein Verständnis über die Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Problematik im Hier und Jetzt entwickeln. Neben den aktuellen Lebensbedingungen spielen meistens auch lerngeschichtliche und biographische Erfahrungen eine wichtige Rolle im therapeutischen Prozess. Zugeschnitten auf Ihre individuelle Lebenssituation und Ihre Problembereiche werden dann verschiedene therapeutische Methoden und Interventionen  angepasst und Sie auf Ihrem Weg in Richtung Veränderung begleitet und unterstützt. Von Anfang spielen dabei Ihre Motivation und eigenverantwortliche Mitarbeit eine wichtige Rolle im Therapieprozess und sind ein wichtiger Faktor beim Therapieerfolg.

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Es können Therapien mit 12, 24 oder 60 Sitzungen Dauer beantragt werden. Ggf. ist auch eine längere Therapiedauer sinnvoll und kann bei den Krankenversicherungen beantragt werden.

Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie (Verhaltenstherapie) für Erwachsene?

Da ich eine psychotherapeutische Privatpraxis habe, können die Kosten einer Psychotherapie bei mir nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Versicherungen abgerechnet werden.  Die Abrechnung mit privaten Versicherungen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften o.ä. sind unproblematisch.

Private Krankenkasse, Beihilfe
Die Honorare für Psychotherapie regelt die GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten). Danach beträgt der derzeitige Regelsatz für eine Therapiestunde mit einer Dauer von 50 Minuten 100,55€.

Selbstzahlende
Viele gute Gründe können dafür sprechen, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen – bspw. wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, den Wechsel in eine private Krankenversicherung vorhaben oder eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen wollen. Vielleicht verstehen Sie Ihre Psychotherapie auch als Ihre ganz private Angelegenheit und Investition in sich selbst? Als Selbstzahler*in spielen Formalitäten und deren Bearbeitungsdauer für Sie keine Rolle. Kosten für Psychotherapie können u.U. als Gesundheitsaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. Auch hier gilt der GOP-Satz (50 Minuten = 100,55 €).

Gesetztlichen Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren
Da Ihre Krankenkasse nach SGB 5 (§ 13, Abs. 3) verpflichtet ist, Ihnen einen freien Psychotherapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (max. 3 Monate) zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten zu beginnen, auch wenn dieser keine Zulassung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen hat.

In diesem Fall greift das Prinzip: Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Um eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für eine sogenannte „außervertragliche Psychotherapie“ zu erwirken, müssen Sie nachweisen, dass:

  • eine psychotherapeutische Behandlung notwenig und unaufschiebbar ist.

  • und Sie erfolglos versucht haben einen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (bis 3 Monate) bei einem Kassenvertragstherapeuten zu bekommen (mind. 6 Versuche).

 

Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Kostenerstattungsverfahren mit den allermeisten Krankenversicherungen und berate und unterstütze Sie gerne zum konkreten Vorgehen! Die Bearbeitungszeit der Anträge auf Kostenerstattung kann bis 6 Monate dauern und leider kann ich Ihnen eine Zusage der Kostenübernahme nicht garantieren.

WIRD BEI UNS ANGEBOTEN VON
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Dipl.-Psych. Sophie Steffens

030/35386462 oder 015731719663

steffens-psychotherapie@posteo.de

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